Vertrauliche Geburt
Eine Schwangerschaft bedeutet leider nicht immer Glück und Segen für die Mutter. Manche Frauen müssen ihre Schwangerschaft geheim halten.
Die Gründe dafür sind vielfältig. Seit dem 1. Mai 2014 haben diese Frauen das Rechte auf eine vertrauliche, anonyme und medizinisch überwachte Geburt.
Das Gesetz zur vertraulichen Geburt ermöglicht Frauen vor oder auch nach der Geburt kostenlose Beratung. Dabei zeigen eigens dafür ausgebildete Beraterinnen und Berater den Frauen Auswege und Lösungen aus der Situation auf. Sie werden zu allen Themen rund um die Schwangerschaft beraten und über die rechtlichen Möglichkeiten und Ansprüche informiert. Wenn sich die Mutter trotzdem für eine vertrauliche Geburt entscheidet, wird diese durch die Beraterin in die Wege geleitet.
Das Diakonische Werk Pfalz hat in seinen 21 Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen je mindestens eine Fachkraft nach den Richtlinien und Standards des Bundes ausgebildet, um werdenden Müttern diese Beratung anbieten zu können. In unseren Beratungsstellen wird der absolute Schutz der Identität der betroffenen Frauen garantiert.
Das Gesetz zur vertraulichen Geburt soll nicht nur Aussetzungen und/oder Tötung von Neugeborener verhindern, sondern vor allem den betroffenen Müttern die Chance geben, sich auch unter den widrigsten Umständen für die Geburt des Kindes zu entscheiden und dabei in ihrer Identität geschützt zu bleiben. Weitere Informationen gibt es auf der Internetseite: www.vertrauliche-geburt.de sowie unter der kostenlosen, bundesweiten „Schwanger in Not-Anonym und Sicher“-Hotline 0800- 40 40 20.
Häufig gestellte Fragen
- Was bedeutet vertrauliche Geburt?
- Was ist das besondere an einer vertraulichen Geburt?
- Worin liegt der Unterschied zur anonymen Geburt?
- Wie läuft eine vertrauliche Geburt ab?
Antworten auf diese Fragen und viele weitere Informationen haben wir für Sie hier zusammengefasst:
"Wissen kompakt - Vertrauliche Geburt" (PDF-Datei, 248 KB)