Schuldner-und Insolvenzberatung der Diakonie Pfalz
Die Expertinnen und Experten der Schuldnerberatung helfen, wenn Menschen den Überblick über ihre Finanzen verloren haben. Das passiert immer häufiger und quer durch alle sozialen Schichten. Zunehmend suchen auch Kleingewerbetreibende, Hausfinanzierer und Angehörige mittlerer und gehobener Einkommensgruppen wegen Überschuldung und finanzieller Sorgen unsere Beratungsstellen auf.
Wer ist zuständig? - Sortiert nach Städten und Kreisen
Die staatlich anerkannten Schuldnerberatungsstellen in Rheinland-Pfalz sind nach Kreisen und Städten eingeteilt. Jedem Wohnort ist eine Beratungsstelle zugeordnet. Wer für Ihren Wohnort zuständig ist, erfahren Sie unter
Wo finden Sie die Schuldnerberatung der Diakonie?
Die Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen der Diakonie Pfalz finden Sie an sechs Standorten in der Pfalz, jeweils in den Häusern der Diakonie: in Frankenthal, Kaiserslautern, Kirchheimbolanden, Landstuhl, Ludwigshafen und Speyer. Die Beratungsstelle in Ludwigshafen arbeitet ausschließlich mit überschuldeten und gleichzeitig suchtmittelabhängigen Menschen.
Wie funktioniert die Schuldnerberatung des Diakonischen Werkes Pfalz?
Verschuldung oder Überschuldung ist das Ergebnis eines langen Prozesses, an dessen Anfang oft ein einschneidendes Ereignis steht: Arbeitslosigkeit, Krankheit, Scheidung oder der Tod eines Familienmitglieds können es schwer oder unmöglich machen, Kredite weiter zu bedienen oder laufende Rechnungen zu begleichen.
Schuldnerberatung ist Lebensberatung: Der erste Schritt in unserer Beratung ist daher immer die "Bestandsaufnahme": Dazu betrachten wir die Lebenssituation der Ratsuchenden insgesamt. Das schließt neben den finanziellen auch mögliche soziale oder psychische Probleme ein.
Nur so kommen wir dem Ziel näher. Wir möchten gemeinsam mit Ihnen den Ursachen der Überschuldung auf die Spur kommen und eine Lösung finden, die Sie annehmen und leben können.
Unser Beratungsangebot ist offen für alle und kostenlos. Gespräche und deren Inhalte behandeln wir vertraulich.
Die Schuldnerberatung der Diakonie Pfalz ist kostenlos, fordert jedoch einen gewissen Einsatz von Ihnen: Sie sollten bereit sein, offen und ehrlich über Ihre Schulden zu sprechen. Wir unterstützen Sie beim Führen von Verhandlungen, überprüfen Forderungen und informieren zum Schuldnerschutz. An der Lösung Ihrer Schuldenproblematik sollen Sie aktiv mitarbeiten.
Nutzen Sie die Wartezeit und werden Sie aktiv: Was Sie jetzt schon tun können
Sie wollen einen Beratungstermin vereinbaren oder warten auf Ihren Termin? Nutzen Sie die Wartezeit!
Sammeln Sie alle Schreiben, die etwas mit Ihren Schulden zu tun haben. Auch ältere Schriftstücke oder noch ungeöffnete Briefe gehören dazu. Versuchen Sie, diese Unterlagen nach Gläubigern und Datum zu sortieren und abzuheften.
Sammeln Sie alle Unterlagen über Ihre Einnahmen und Ausgaben. Besonders wichtig sind:
- Lohn- und Gehaltsabrechnungen der letzten Monate
- Unterlagen zu Wohnkosten
- Versicherungen und Bescheide zu Sozialleistungen
Schreiben Sie Ihre Einnahmen und Ausgaben auf ein Blatt Papier und bringen Sie dieses zum Termin mit. Das ist eine gute Grundlage für die Beratung.
Weitere seriöse Informationen finden Sie hier: www.meine-schulden.de.
Häufig gestellte Fragen
Was bedeutet Überschuldung?
Von Überschuldung spricht man, wenn es den Betroffenen nicht möglich ist, innerhalb eines überschaubaren Zeitraums ihre Schulden zu begleichen, und zwar unter Einsatz vorhandenen Vermögens und Einkommens und ohne dabei die eigene Grundversorgung zu gefährden.
Was heißt Insolvenzverfahren
Insolvenz heißt Zahlungsunfähigkeit. Für "natürliche" Personen, also Sie als Privatperson, gibt es in Deutschland ein vereinfachtes Insolvenzverfahren: Das Verbraucherinsolvenzverfahren, manchmal auch Privatinsolvenz oder Privatinsolvenzverfahren genannt.
Dieses Verfahren folgt festen Schritten. Alle Schuldnerberatungsstellen des Diakonischen Werkes Pfalz sind als geeignete Stellen gemäß der Insolvenzordnung anerkannt.
Das heißt:
- Wir informieren Sie in der Beratung über das Insolvenzverfahren,
- verhandeln im Rahmen eines außergerichtlichen Einigungsversuchs
- und stellen im Falle des Scheiterns die erforderliche Bescheinigung nach dem Verbraucherinsolvenzgesetz (§305 InsO) aus.
Erst damit können Sie einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens stellen. Wir unterstützen Sie selbstverständlich beim Antrag zum Verbraucherinsolvenzverfahren und beraten Sie während des Verfahrens, bis die Restschuldbefreiung erteilt ist.
Was ist das Verbraucherinsolvenzverfahren?
Das Verbraucherinsolvenzverfahren ist ein vereinfachtes Insolvenzverfahren für "natürliche" Personen. Für Menschen, die freiberuflich arbeiten, und Firmen gilt das Regelinsolvenzverfahren.
Ziel des Verfahrens ist es, sich zunächst außergerichtlich mit allen Gläubigern zu einigen. Scheitert der Einigungsversuch, kann der Schuldner mit einer Bescheinigung einer anerkannten Insolvenzberatungsstelle einen Verbraucherinsolvenzantrag stellen. Im anschließenden gerichtlichen Verfahren werden dann die pfändbaren Beträge des Schuldners gleichmäßig auf die Gläubiger verteilt.
Nach einer gesetzlich vorgeschriebenen Zeit kann der Schuldner eine Restschuldbefreiung erlangen. Der Schuldner muss während des Insolvenzverfahrens seinen gesetzlich festgeschriebenen Verpflichtungen nachkommen.
Was ist das Regelinsolvenzverfahren?
Das Regelinsolvenzverfahren wird oft auch einfaches Insolvenzverfahren genannt.
Dieses Verfahren betrifft Selbstständige, Firmen oder Kleingewerbetreibende. Aber auch ehemals Selbstständige können ein Regelinsolvenzverfahren machen, wenn sie mehr als 19 Gläubiger haben und/oder Forderungen aus Arbeitsverhältnissen bestehen, also auch Angestellte beschäftigt waren (z.B. Lohnzahlungen oder Sozialversicherungsabgeben) und/oder die Vermögensverhältnisse unüberschaubar sind.
Was ist ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto)?
Nur auf einem "P-Konto" bleibt dem Schuldner bei einer Pfändung der monatlich festgeschriebene unpfändbare Betrag gesichert. Wird das P-Konto gepfändet, so greift ein automatischer Pfändungsschutz in Höhe eines Grundfreibetrages, der unter bestimmten Voraussetzungen erhöht werden kann. Die Auszahlung des Pfändungsfreibetrages auf dem P-Konto setzt aber natürlich ein entsprechendes Guthaben voraus. Jede Person darf nur ein Konto als P-Konto führen. Ein Gemeinschaftskonto ist nicht möglich.
Hier können Sie das P-Konto-Erhebungsformular herunterladen.
Was ist ein Inkassounternehmen?
Ein Inkassounternehmen ist ein Dienstleister, der Gläubiger unterstützt, die geschuldeten Beträge von ihren Schuldnern wieder zu erlangen. Auch Rechtsanwälte, sogenannte Inkassoanwälte, können die Gläubiger darin unterstützen.
Es gibt zwei Arten von Forderungen, die Inkassobüros eintreiben können:
- eine Forderung, die im Auftrag eines Gläubigers beigetrieben wird oder
- das Inkassounternehmen hat vom ursprünglichen Gläubiger eine Forderung gekauft. Diese gekaufte Forderung wird zur eigenen Forderung des Inkassobüros gegen den Schuldner.