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Starke-Familien-Gesetz verfehlt sein Ziel

Verbände der Freien Wohlfahrtspflege fordern Bündelung zentraler monetärer Leistungen zu einer existenzsichernden Grundsicherung für Kinder.

Gesucht: zielgenaue und umfassende Lösung

Berlin. Obwohl Deutschland zu den reichsten Ländern der Welt gehört, sind rund 2,5 Millionen Kinder von Armut betroffen. Auch wenn Armut viele Ursachen hat und mehr als nur der Mangel an ökonomischen Ressourcen ist, kommt der Einkommensarmut von Familien eine besondere Bedeutung zu.

Zur Entscheidung des Bundeskabinetts, das "Starke-Familien-Gesetz" auf den Weg zu bringen, sagt Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland:

Das vom Kabinett verabschiedete 'Starke-Familien-Gesetze' verfolgt eine gute Absicht, verfehlt aber leider vollständig das Ziel. Durch die Veränderungen der Leistungen für Bildung und Teilhabe werden Familien mit kleinem Einkommen und auch viele Alleinerziehende nicht ausreichend entlastet. Studien belegen, dass die geplante Erhöhung des Schulbedarfs auf 150 EURuro nicht die tatsächlichen Kosten deckt. Das Existenzminimum von Kindern und damit die Höhe des Kinderzuschlags von 183 Euro - wie er im Referentenwurf bis 2020 festgeschrieben werden soll - wurde wieder nicht realistisch ermittelt, sondern aus Ausgabepositionen ärmster Haushalte abgeleitet. Ziel muss eine einheitliche finanzielle Grundförderung sein, die das Existenzminimum aller Kinder abdeckt.

Auch die Neugestaltung des Kinderzuschlags ist unzureichend. Außerdem ist  das Nebeneinander aus Kindergeld, Kinderfreibetrag, Kinderzuschlag, Kinderregelsätzen und Pauschalen des Bildungs- und Teilhabepakets viel zu kompliziert und für Familien zu unübersichtlich. Die Gefahr, dass die Leistungen erst gar nicht bei den armen Familien ankommen, ist groß."

Nach Ansicht der Verbände der Freien Wohlfahrtspflege müssen zielgenaue umfassende Lösungen zur Bekämpfung von Kinderarmut gefunden werden, um die Lebenssituation von Familien unbürokratisch, effektiv und nachhaltig zu verbessern.Um dieses Ziel zu erreichen sollte perspektivisch eine Bündelung zentraler monetärer Leistungen zu einer existenzsichernden Grundsicherung für Kinder erfolgen.

Zusammenfassung der Forderungen

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) begrüßt die Anhebung und die zukünftige Dynamisierung des Kinderzuschlages, zur Stärkung eines vorgelagerten Sicherungssystems. Damit das Existenzminimum für Kinder aus Familien mit kleinen Einkommen über den Kinderzuschlag zusammen mit dem Kindergeld zur Verfügung steht, fordert die BAGFW jedoch eine bedarfsgerechte Erhöhung, die sich an den Bedarfen von Kindern und Jugendlichen orientiert, die in einem sachgerechten und transparenten Verfahren zu ermitteln sind.

  • Die BAGFW begrüßt, dass die sog. individuelle Höchsteinkommensgrenze sowie die Grenze zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit (obere Einkommensgrenze) abgeschafft werden soll und dadurch die sog. Abbruchkante beseitigt wird. Die BAGFW fordert jedoch, dass dies bereits zum 1. Juli 2019 in Kraft treten soll.
  •  Die geplante Einkommens- und Vermögensanrechnung beim Kind stellt eine Verbesserung dar. Jedoch ist sie für die Berechtigten intransparent und kompliziert. Zudem wirkt sie sich abhängig vom Alter gerade für Kinder von Alleinerziehenden deutlich unterschiedlich aus. Die BAGFW fordert daher, dass die Anrechnung von Kindesunterhaltsleistungen, Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz und Halbwaisenrente so gestaltet werden, dass auch Alleinerziehende, v. a. mit älteren Kindern, vom Kinderzuschlag profitieren können und Benachteiligungen vermieden werden.

Stellungnahme der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (PDF-Datei, 165 KB)