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Pressemeldungen

"KiTa-Zukunftsgesetz - was nun?"

Viele Fragen, große Unsicherheit: Diakonisches Werk Pfalz unterstützt Kindertagesstätten bei der Umsetzung des KiTa-Zukunftsgesetzes

Speyer (dwp). Ungeachtet zahlreicher und vielfältiger Proteste im Vorfeld hat der Landtag Rheinland-Pfalz in seiner Plenarsitzung am 21. August 2019 das neue Gesetz zur Weiterentwicklung der Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege (Kita-Zukunftsgesetz) verabschiedet. Wie groß das Interesse und der Klärungsbedarf der Kindertagesstätten nach der Verabschiedung des Kita-Zukunftsgesetzes ist, zeigte die hohe Anzahl der Teilnehmer*innen bei der Fachveranstaltung „KiTa-Zukunftsgesetz - was nun?“, die das Referat Kindertagesstätten des Diakonischen Werkes Pfalz am Mittwoch, 13. November veranstaltete.

„Es ist Zeit, den Blick in die Zukunft zu richten. Dazu soll der heutige Fachtag beitragen“, begrüßte Sabine Jung, Leiterin der Abteilung Diakonisches Profil und Pflege im Diakonischen Werk Pfalz, die Teilnehmer*innen. „Die Zukunft macht auf jeden Fall neugierig, auch wenn aktuelle Entwicklungen verunsichern. Das gilt auch für das KiTa-Zukunftsgesetz. Die Zeit der Diskussionen über das Gesetz ist vorbei, es ist verabschiedet. Jetzt gilt es, unter den gegebenen Rahmenbedingungen des KiTa-Zukunftsgesetzes, die Qualität in unseren Kitas weiter auszubauen, Bildung ­­– und das heißt für uns als kirchlichen Träger auch religiöse und interreligiöse Bildung – weiter zu fördern, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf in den Blick zu nehmen, uns für gleichwertige Lebensverhältnisse und für die Teilhabe aller Kinder am gesellschaftlichen Leben einzusetzen.

Keine betriebsbedingten Kündigungen

Oberkirchenrat Manfred Sutter brachte die Perspektive der Evangelischen Kirche der Pfalz in die Veranstaltung ein. „Es ist uns ein großes Anliegen, dass unsere Gemeinden weiterhin Träger von Kindertagesstätten sein können“, so Sutter. Allerdings habe das Kita-Zukunftsgesetz die Hoffnung auf eine deutliche finanzielle Entlastung der freien Träger durch eine umfassende Regelung der Trägeranteile für alle Kostenarten nicht erfüllt. „Da uns das Gesetz nun auf den Abschluss einer Rahmenvereinbarung verweist, müssen wir in den Verhandlungen mit den kommunalen Spitzenverbänden und mit den Kommunen vor Ort die erforderliche deutliche Reduzierung unserer Kosten erreichen“, machte der Oberkirchenrat deutlich. „In keinem Fall wird es zu betriebsbedingten Kündigungen kommen,“ sagte abschließend Oberkirchenrat Sutter.

Im Anschluss wurden die Verantwortlichkeiten im KiTa-System in den Blick genommen. Xenia Roth, stellvertretende Leiterin der Abteilung Frühe Bildung, brachte die Sichtweise des Bildungsministeriums ein. Grundlage des neuen KiTaG ist nach wie vor das SGB VIII und das sozialrechtliche Dreiecksverhältnis (Leistungserbringer, Leistungsberechtigte, Leistungsträger). An diesem Punkt habe kein Systemwechsel stattgefunden. Vielmehr sei auch mit dem neuen KiTaG  der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe zuständig für die Erfüllung des Rechtsanspruchs. Er trägt damit die Verantwortung für die Bedarfsplanung und für die Ausfinanzierung des erforderlichen Angebots. Der KiTa-Träger erfüllt als Partner der öffentlichen Jugendhilfe den Bedarf und ist zuständig für die Einleitung eines Betriebserlaubnisverfahrens. „Das Land begrüßt Trägervielfalt und dankt Ihnen für Ihr Engagement,“ so Roth. Einzelheiten zur Ausführung des KiTaG werden noch in einer Rechtsverordnung geregelt werden. Aufgabe des Landes ist es, die erforderlichen Rahmenbedingungen zu gestalten.

Ein Systemwechsel  in der Praxis braucht ein gutes Veränderungsmanagement. Hierzu gab Ingo Klein, Gewerkschaftssekretär der GEW Rheinland-Pfalz, Anregungen in seinem Vortrag. Die Phasen der Veränderung vollziehen sich in folgenden Schritten: Schock/Überraschung – Verneinung – Rationale Einsicht – Emotionale Akzeptanz – Ausprobieren – Erkenntnis/Integration (nach Richard K. Streich). Ingo Klein ermutigte dazu, „Aufgaben und Ressourcen zu klären und die eigenen Möglichkeiten hinsichtlich des künftigen pädagogischen Konzepts auszuloten“.

„Das Team der KiTa-Fachberatung ist inhaltlich und methodisch gut darauf vorbereitet, die evangelischen Kitas im Bereich der Landeskirche bei der Implementierung des neuen KiTaG  zu unterstützen. Hierbei haben wir Ressourceneinsatz und Qualitätssicherung im Blick“, versicherte Gloria Marinello, Leiterin des Referats Kindertagesstätten im Diakonischen Werk Pfalz.

Mit einem Reisesegen rundete Vikar Johannes Rossell die Fachveranstaltung ab.

Hintergrund:

Das Diakonische Werk der Pfalz – Referat Kindertagesstätten, begleitet die evangelischen Kindertagesstätten im Rahmen der Fachberatung bei der Umsetzung des KiTa-Zukunftsgesetzes. Ziel ist es dabei, die qualitätsvolle evangelische Kindertagesstätten-Arbeit auch unter den neuen Rahmenbedingungen zu sichern.