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Flüchtlingshilfe - Rauer Ton zwischen Staat und Kirche

Der Streit um das Kirchenasyl in Rheinland-Pfalz hat im Sommer vor einem Jahr bundesweit für Aufsehen gesorgt. Bis heute gibt es Hausdurchsuchungen und Ermittlungsverfahren. Auch Friedrich Vetter, der sich ehrenamtlich für Flüchtlinge in Mainz engagiert, ist davon betroffen.

Mainz (dwp). Der Streit um das Kirchenasyl in Rheinland-Pfalz hat im Sommer vor einem Jahr bundesweit für Aufsehen gesorgt. Bis heute gibt es Hausdurchsuchungen und Ermittlungsverfahren. Auch Friedrich Vetter, der sich ehrenamtlich für Flüchtlinge in Mainz engagiert, ist davon betroffen.

Seit dreißig Jahren sind Sie in der kirchlich-diakonischen Flüchtlingshilfe in Rheinland-Pfalz aktiv. Sie gehören verschiedenen Gruppen an und sitzen für die Evangelischen Kirchen in der Härtefallkommission in Rheinland-Pfalz. Was machen Sie dort?

Ich gehöre der Härtefallkommission seit ihrer Gründung im Jahr 2005 an. Wenn Flüchtlinge nach Jahren, in denen sie gut Deutsch gelernt haben und arbeiten, plötzlich einen negativen Asylbescheid erhalten mit der Aufforderung, Deutschland in wenigen Wochen zu verlassen, wenden sich einige an die Härtefallkommission. Häufig werden sie dabei von Ehrenamtlichen oder Beratungsstellen der Diakonie unterstützt. Wir prüfen dann, ob es sich um sogenannte "Härtefälle" handelt, also ob dringende humanitäre oder persönliche Gründe vorliegen, die einen weiteren Aufenthalt in Deutschland rechtfertigen.

Wie erfolgreich können Sie intervenieren?

Wenn unser zwölfköpfiges Gremium mit einer Zweidrittelmehrheit entscheidet, dass ein Härtefall vorliegt, beantragen wir beim rheinland-pfälzischen Integrationsministerium, dass ein Aufenthalt gewährt wird. Die verantwortlichen Ministerinnen und Minister haben bisher immer dem Votum der Kommission entsprochen und die Ausländerbehörden angewiesen, eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen. Pro Monat haben wir 2019 ein halbes Dutzend Anträge bearbeitet, von denen 60 bis 70 Prozent mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit positiv entschieden wurden. Wenn die Ausländerbehörden vor der Antragstellung einen Rückflug gebucht haben, ist der Antrag allerdings unzulässig. Das kommt immer mal wieder vor.

Seit dem letzten Sommer scheint die Situation insbesondere in Rheinland-Pfalz zu eskalieren. Die Büros von Pfarrern, deren Gemeinden Flüchtlingen Kirchenasyl angeboten haben, wurden durchsucht und Strafanzeigen gestellt. Waren davon auch ehrenamtliche Helfer betroffen?

Eher indirekt. Die Hausdurchsuchungen bei Pfarrern haben eine abschreckende Wirkung auf die Kirchengemeinden und schüchtern ehrenamtliche Flüchtlingshelfer ein. Viele Gemeinden überlegen es sich danach dreimal, ob sie sich wieder auf ein Kirchenasyl einlassen. So eine Hausdurchsuchung ist harter Tobak. Ich habe das selbst im vergangenen Jahr im Zusammenhang mit meinem Engagement in der Härtefallkommission erlebt. Da standen plötzlich vier Polizisten mit einem Hausdurchsuchungsbefehl in meiner Wohnung und haben eine Akte mitgenommen.

Was wurde Ihnen vorgeworfen?

Mir wurde unterstellt, dass ich einer Flüchtlingsfamilie geholfen habe unterzutauchen. Ich hatte ihren Unterstützern mitgeteilt, dass der gestellte Antrag in der Härtefallkommission unzulässig ist, weil die Ausländerbehörde schon den Abschiebeflug gebucht hatte. Die Hausdurchsuchung war meiner Ansicht nach völlig unverhältnismäßig. Es wäre ausreichend gewesen, wenn die Ausländerbehörde um ein Gespräch mit mir gebeten und sich die Akte hätte zuschicken lassen statt direkt die Staatsanwaltschaft und Polizei einzuschalten. Der Fall liegt übrigens immer noch bei der Staatsanwaltschaft und ist nicht entschieden.

Haben Sie Angst vor einer Verurteilung?

Nein, ich bin ziemlich gelassen. Bislang habe ich von keinem Fall gehört, bei dem es tatsächlich zu einer strafrechtlichen Verurteilung gekommen ist. Ich lasse mich nicht einschüchtern. Für mich ist die Flüchtlingshilfe immer noch eines der schönsten Ehrenämter, das man sich vorstellen kann. Es ist tragisch, dass sich unsere Politik der Willkommenskultur innerhalb von vier Jahren zu einer "Rausschmeißpolitik" entwickelt hat. Flüchtlingshelfer brauchen ein starkes Selbstbewusstsein, denn sie sind dem Rechtsruck unserer Gesellschaft in besonderem Maße ausgesetzt.

Sie kennen viele Flüchtlingshelfer, die sich in Kirchengemeinden und der Diakonie engagieren. Sind darunter Ehrenamtliche, die angesichts dieser Anfeindungen aufgeben?

Ich persönlich kenne niemanden. Alle erleben ihr Engagement trotz der rigiden Flüchtlingspolitik und Anfeindungen von Rechtspopulisten als sinnvoll und bereichernd. In den Gruppen, in denen ich aktiv bin, stützen und stabilisieren wir uns. Ich persönlich fühle mich sehr getragen von Kirche und Diakonie. Es ist wichtig, dass wir uns nicht einschüchtern lassen und den Stammtischparolen, denen wir zunehmend begegnen, etwas entgegensetzen. Ich spreche Menschen, die sich ausländerfeindlich äußern, direkt an. Das bringt manche durchaus zum Nachdenken.

Sind Sie zufrieden mit dem Engagement von Kirche und Diakonie für Flüchtlinge und in der Flüchtlingspolitik?

Ich finde, unsere Kirchengemeinden könnten mehr tun. Neben einigen Gemeinden, die sich sehr engagieren, erlebe ich viele, die sich in stiller Zurückhaltung üben. Dabei gehören die Aufnahme von Fremden und der Einsatz für Menschen in Not doch zu den ureigensten Aufgaben der Kirche! Unsere Stimme sollte auch in der Politik deutlicher zu hören sein und mit Aktionen untermauert werden. Die Kirchen könnten Sondergottesdienste zum Thema Seenotrettung anbieten, zu Demonstrationen aufrufen oder auch selbst ein Boot im Mittelmeer fahren lassen. Es gibt viele Möglichkeiten, laut und sichtbar zu werden.

Das Gespräch führte Sabine Damaschke.

Zur Person:
Friedrich Vetter ist Pfarrer im Ruhestand in Mainz. Vor seiner Pensionierung hat der 76-jährige Theologe von 1990 bis 2008 als Seelsorger in der Abschiebehaft in Ingelheim gearbeitet. Dort gibt es seit 2001 eine ökumenische Beratungsstelle von Diakonie und Caritas. Sie kann Beschwerde gegen die Inhaftierung einlegen. In 60 Prozent aller Fälle ist sie damit laut Vetter erfolgreich.