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Pressemeldungen

Aufklärung im Schwangerschaftskonflikt

Kirche und Diakonie sehen die neue Rechtslage zur Abschaffung des § 219a positiv.

Gynäkologische Praxen dürfen im Internet sachlich über Methoden eines Schwangerschaftsabbruchs aufklären, ohne Strafe fürchten zu müssen. Bislang galten solche Informationen als unzulässige "Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft".

Kirchenpräsidentin Dorothee Wüst und Tanja Gambino, Leiterin des Referats Offene Sozialarbeit beim Diakonischen Werk sehen die neue Rechtslage positiv. Schwangere in Konfliktsituationen brauchen möglichst umfassende und möglichst seriöse Informationen, so das einhellige Votum. 

Tanja Gambino sieht mit dem Wegfall des § 219a die Chance, dass sich Frauen über die Seiten der Fachmedizin sachlicher und sachgerechter informieren können. Bislang seien Betroffene „durch Infos aus dem Netz eher irritiert“ und häufig beängstigt. Die diakonischen Beratungsstellen müssen solche „falschen Fakten“ oft erst richtigstellen, um ins Gespräch zu kommen. Gambinos Erfahrung: „Frauen werden durch korrekte medizinische Informationen nicht zu Abbrüchen ermuntert.“ 

Die Kirchenpräsidentin teilt diese Einschätzung. In der Diskussion und angeblichen Sorge um die Rechtslage ging es in der Vergangenheit eher „um die Sorge, dass Abtreibung banalisiert wird. Diese Sorge übersieht aber, dass keine Frau sich diese Entscheidung leicht macht – im Gegenteil“, so Dorothee Wüst. Betroffene Frauen brauchen laut Wüst Information, Begleitung und Empathie, keinen moralischen Zeigefinger. 

Das gewährleistet die Schwangerenkonfliktberatung der Diakonie. „Während der Beratung muss der Schutz des ungeborenen Lebens genauso betrachtet werden, wie die Konsequenzen, welche die Frau zu tragen hat. Ein Schutz des ungeborenen Lebens geht nur mit der Frau, nicht gegen sie“, sagt Tanja Gambino. „Die Frau bekommt alle Informationen, die sie in ihrer speziellen Lage braucht.“ Erst dann könne von ihr eine ethisch verantwortete Entscheidung getroffen werden. 

Nach der Diskussion um die Abschaffung des Paragrafen wünscht sich Kirchenpräsidentin Wüst die viel „wichtigere Debatte“, „wie wir Bedingungen herstellen können, die es Frauen leichter machen, ihr Kind auszutragen - auch unter widrigen Bedingungen“. 

Hintergrund:
Die Diakonie Pfalz ist das Hilfswerk der pfälzischen Landeskirche. Menschen in Not werden unterstützt, beraten oder erhalten Hilfsangebote. Die Schwangeren- und Schwangerenkonfliktberatung ist eine langjährige Einrichtung der Diakonie.

In 21 Beratungsstellen in der Pfalz werden Frauen beraten, die aus unterschiedlichsten Gründen nicht wissen, ob sie ihr Kind austragen können oder wollen: Minderjährige, Alleinerziehende, Frauen an der Armutsgrenze, Migrantinnen, Vergewaltigungsopfer. Auch zu erwartende schwere Krankheiten des Säuglings können Gründe sein, die Schwangerschaft eventuell abzubrechen. 

Die Beratung versucht, Lösungen für den Konflikt aufzuzeigen. Die Beratung der Diakonie ist vertraulich, wertneutral und geschieht ergebnisoffen. Sie findet in einem geschützten Raum statt ohne Duck der Partner oder des Familien- und Freundeskreises. Besprochen wird die Situation vor und nach dem Abbruch. 

Beratungsangebot der Diakonie Pfalz: www.diakonie-pfalz.de/ich-suche-hilfe/hilfe-im-schwangerschaftskonflikt