Corona-Virus: Informationen der Diakonie Pfalz
Wir aktualisieren an dieser Stelle unsere Informationen für Klientinnen und Klienten, Eltern, Freiwilligendienstleistende
Speyer (dwp). Wir bitten alle Klient*innen unserer Beratungsstellen, ausschließlich telefonische Beratung in Anspruch zu nehmen. Kommen Sie in KEINEM Fall ohne telefonische Absprache in unsere Beratungsstellen!
Beratung für unsere Klientinnen und Klienten
Wir bemühen uns, unsere Geschäftsstelle in Speyer wie auch unsere pfalzweiten Beratungsstellen in den Häusern der Diakonie geöffnet zu lassen. Die telefonische Erreichbarkeit an Vormittagen soll in jedem Fall gewährleistet sein. Wir bitten unsere Klientinnen und Klienten in den Beratungsstellen der Häuser der Diakonie, zum Eigenschutz und zum Schutz unserer Mitarbeitenden ausschließlich von telefonischer Beratung Gebrauch zu machen. Offene Sprechstunden und Gruppenangebote finden bis auf weiteres nicht mehr statt. Wir bitten alle Klientinnen und Klienten, die zu uns zur Beratung kommen möchten, dies nur zu tun, wenn:
- persönliches Erscheinen unabdingbar ist, zum Beispiel in der Schwangerschaftskonfliktberatung
- sie sich vorab telefonisch bei einem Mitarbeitenden angemeldet haben und der Termin bestätigt wurde. Eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter reicht nicht!
- sie in den vergangenen 14 Tagen weder Kontakt zu nachweislich erkrankten Personen hatten noch selbst in einem offiziellen Risikogebiet, unter anderem Elsass, waren
Eine Überischt aller Beratungsstellen in unseren Häusern der Diakonie mit Kontaktdaten finden Sie hier.
Bewerbungen für Freiwilligendienste weiter möglich und erwünscht!
Bewerbungen für einen unserer Freiwilligendienste FSJ und BFD sind nach wie vor möglich! Vorerst führen wir mit allen Bewerber*innen nur noch telefonische Informations-und Vermittlungsgespräche. Uns ist es ein großes Anliegen, auch unter den nun erschwerten Bedingungen, möglichst viele FSJ/BFD Plätze zu besetzen, so dass die Einrichtungen auch im neuen Jahrgang mit Freiwilligen versorgt sind.
Informationen für Freiwilligendienstleistende (FSJ und BFD)
Seminare
Alle Seminare und andere Veranstaltungen für die Freiwilligen sind bis zum 18. April 2020 bgesagt. Die Seminartermine danach bleiben vorerst bestehen. Hier wollen wir die weitere Entwicklung abwarten und dann für die Folgezeit entscheiden. Im Zeitraum der ausgefallenen Seminare können die Jugend¬lichen in Ihrer Einrichtung eingesetzt werden.
Einsatz der Freiwilligen in der Einrichtung
Zur Frage ob und wie Freiwillige jetzt noch eingesetzt werden dürfen, gibt es eine Stellungnahme der Bundesgeschäftsstelle der evangelischen Freiwilligendienste. „Die Sicherheit der Freiwilligen hat oberste Priorität. Die Gefahrenlage sollte gemeinsam mit den Einsatzstellen und den Gesundheitsbe¬hörden eingeschätzt werden und ausgehend von dieser Einschätzung muss für jede*n Freiwillige*n entschieden werden, ob ein Dienst möglich ist oder nicht. Im Einzelfall kann es notwendig sein, ne¬ben der Gefährdungslage von Freiwilligen auch mögliche Gefährdungslagen weiterer Personen (z.B. Angehörige) mit im Blick zu haben. Hier sollten angemessene und verantwortungsvolle Lösungen ge¬funden werden. Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass der Dienst in den Einsatzstellen, wo keine besondere Gefährdungslage für die Freiwilligen erkennbar ist, weitergehen kann. In jedem Fall müssen bei Corona-bedingten Ausfallzeiten Taschengeld und Sozialversicherung und ggf. weitere Sach- oder Ersatzleistungen weiterhin gezahlt werden. Hier dürfen die Freiwilligen nicht schlechter gestellt werden als Hauptamtliche.“
Veranstaltungen für Anleiter*innen
Alle Veranstaltungen für Anleiter*innen fallen selbstverständlich ebenfalls aus.
Das gilt für Kitas
Folgende Maßnahmen gegen die weitere Ausbreitung des Coronavirus (SARS-Co V-2) im Bereich der Kindertagesstätten setzen die Evangelische Kirche der Pfalz und die Diakonie Pfalz gemäß der Anordnung des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung um:
- Alle protestantischen Kindertagesstätten im Gebiet der Evangelischen Kirche der Pfalz (Protestantische Landeskirche) sind bis zum Ende der Osterferien (17. April) geschlossen.
- Für Kinder von Eltern, die nicht in der Lage sind, eine häusliche Betreuung sicherzustellen, wird eine Notbetreuung im Rahmen der bisherigen Öffnungszeiten in den Kitas sichergestellt.
- Erzieherinnen und Erzieher sind gehalten, weiterhin zum Erhalt der Notfallbetreuung in ihren jeweiligen Einrichtungen anwesend zu sein. Personen, die in diesen Einrichtungen arbeiten und für die aufgrund einer Vorerkrankung ein erhöhtes Risiko einer COVID-19 Infektion besteht, sollen, nach Rücksprache mit ihren Ärztinnen und Ärzten sowie in Abstimmung mit ihrem Dienstherrn, in dieser Zeit nicht mehr an ihrem Arbeitsplatz erscheinen.
Landespfarrer Albrecht Bähr, Vorstandsvorsitzender des Diakonischen Werks Pfalz; Sabine Jung, Vorstand Soziales, Kita, Freiwilligendienste und Gregor Höpfner, Vorstand Finanzen, Personal, Organisation sagen:
Die Krise, die durch das Corona Virus ausgelöst wird, stellt uns alle aufgrund der dynamischen Entwicklung vor besondere Herausforderungen! Wir appellieren an Ihre Bereitschaft, die Maßnahmen des Landes zum Wohle aller Menschen und insbesondere der Risikogruppen mitzutragen und damit Solidarität in einer schweren Situation zu ermöglichen.
Notbetreuung in jeder Kita
Die Notbetreuung richtet sich vor allem an Berufsgruppen, deren Tätigkeiten zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung des Staates und der Grundversorgung der Bevölkerung notwendig sind, zum Beispiel Angehörige von Gesundheits- und Pflegeberufen, Polizei, Justiz und Justizvollzugsanstalten, Feuerwehr, Lehrkräfte, Erzieherinnen und Erzieher oder Angestellte von Energie- oder Wasserversorgung.
Das Landesamt teilt dazu folgendes mit: "Die vertraute Umgebung der Kindertagesstätte und der Betreuungspersonen sind für die Kinder gerade in diesen Zeiten wichtig und sollen ihnen erhalten bleiben. Auch unter Infektionsschutzgesichtspunkten ist es wichtig, Kinder nicht neu zu gruppieren, weil dadurch neue Kontaktnetzwerke entstehen und die Infektion sich dadurch stärker verbreitet.
Andere Eltern, die sonst keine andere Möglichkeit haben, ihrer Berufstätigkeit nachzugehen, wie etwa Alleinerziehende, können die Notfallbetreuung in Anspruch nehmen. Wir gehen davon aus, dass verantwortungsvoll gehandelt wird."
Integrative und Förder-Kitas
Für Familien mit Kindern mit besonderem Unterstützungs- und Betreuungsbedarf, die in integrativen und Förderkindertagesstätten betreut werden, gilt:
Kinder mit einem solchen Betreuungs- und Unterstützungsbedarf, der in der häuslichen und familiären Umgebung nicht oder zumindest nicht kurzfristig angemessen abgedeckt werden kann, können so lange in der Kindertagesstätte betreut werden, wie es unabdingbar ist. Weil es sich bei diesen Kindern um eine besonders verletzliche und damit auch besonders zu schützendes Personengruppe handelt, sind enge Maßstäbe bei der Bewertung, ob die Voraussetzungen für die weitere Betreuung in der Einrichtung gegeben ist, anzulegen.
Kitas im Saarland
Die Regelungen für Kindertagesstätten im Saarland finden Sie hier.
Fortbildungen und Veranstaltungen des Diakonischen Werks Pfalz
Fortbildungen und Veranstaltungen des Diakonischen Werkes Pfalzfinden derzeit nicht statt.
Wichtige Informationen auf einen Blick
Informationen zur Schließung von Kitas
Informationen zur Situation in integrativen und Förder-Kindertagesstätten
Informationen für Kitas im Saarland
Ihre Ansprechpartnerin in dringenden Fällen
Sabine Jung
Vorstand Soziales, KiTa, Freiwilligendienste
M +49176 11664 124