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"Eklatante Missachtung von Humanität und Menschenrechten"

Am 9. März startet der nächste Abschiebeflug nach Afghanistan. Die Diakonie in Rheinland Pfalz, der Flüchtlingsrat RLP und der Initiativausschuss fordern das Integrationsministerium auf, die bereits erteilte Zustimmung erneut zu überprüfen und zurückzunehmen.

Am Dienstag,  9. März 2021, startet nach Informationen von Menschenrechtsorganisationen der insgesamt 37. Abschiebeflug nach Afghanistan seit Ende 2016. Er wird Menschen, die in Deutschland vergeblich Schutz gesucht haben, zwangsweise in ein Land zurückführen,

Albrecht Bähr, Sprecher der Arbeitsgemeinschaft Diakonie in Rheinland-Pfalz, sagt dazu:

„Ein Bundesland, dessen Landesregierung sich einer ‚humanen Flüchtlingspolitik‘ verschrieben hat, darf Menschen nicht nach Afghanistan abschieben. Die Beteiligung rheinland-pfälzischer Ausländerbehörden am letzten Abschiebeflug Anfang Februar 2021 kritisieren wir deshalb ausdrücklich als eklatante Missachtung von Humanität und Menschenrechten.“

In Rheinland-Pfalz bedarf die Abschiebung nach Afghanistan in jedem Einzelfall der Zustimmung des zuständigen Integrationsministeriums. Nach Auskunft des Ministeriums aus November 2020 waren zu diesem Zeitpunkt insgesamt 9 afghanische Staatsangehörige aus Rheinland-Pfalz bei der Bundespolizei zur Rückführung nach Afghanistan angemeldet. Sie könnten, so das Ministerium weiter, „bei künftigen Flügen berücksichtigt werden.“

„Wir fordern die Landesregierung und das zuständige Integrationsministerium dazu auf, die im November 2020 bereits erteilten sowie ggf. weitere seitdem erteilte Zustimmungen zu Abschiebungen im Lichte der aktuellen Entwicklungen in Afghanistan erneut zu überprüfen,“

verlangt Pierrette Onangolo, Geschäftsführerin des AK Asyl – Flüchtlingsrat RLP e.V..

So hat auch das Bundesverfassungsgericht in einem Eilrechtsbeschluss vom 9. Februar 2021 (2 BvQ 8/21) im Falle einer drohenden Abschiebung nach Afghanistan ausdrücklich festgehalten, dass „Behörden und Gerichte (...) sich bei der Beantwortung der Frage, ob ein Antragsteller in ein Land abgeschoben werden darf, (…) laufend über die tatsächlichen Entwicklungen unterrichten (müssen) und nur auf der Grundlage aktueller Erkenntnisse entscheiden (dürfen)“.

Diese verfassungsrechtliche Verpflichtung muss nach Überzeugung der Diakonie in RLP, AK Asyl – Flüchtlingsrat RLP e.V. und Initiativausschuss für Migrationspolitik in RLPzu einer erneuten Überprüfung der zum Teil bereits vor Monaten vom Integrationsministerium erteilten Zustimmungen führen.

„Bei sachgerechter Würdigung der aktuellen Entwicklungen vor Ort muss diese Überprüfung dazu führen, diese Zustimmungen wieder zurückzunehmen und auf Abschiebungen aus Rheinland-Pfalz nach Afghanistan ausnahmslos zu verzichten“,

so Torsten Jäger, Geschäftsführer des Initiativausschusses für Migrationspolitik in RLP.