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Pressemeldungen

Mangelnde Unterstützung bei Einrichtung eines Pfändungsschutzkontos

LIGA: Schuldnerberatungsstellen brauchen wieder mehr Zeit für ihre eigentlichen Aufgaben

Mainz. Die LIGA der Freien Wohlfahrtspflege beklagt die mangelnde Unterstützung bei Einrichtung eines Pfändungsschutzkontos für Schuldner, die mit ihrem Einkommen zusätzlich Unterhalt gegenüber Familienmitgliedern leisten müssen, durch die laut Gesetz zuständigen öffentlichen Stellen. Diese seien oft nicht bereit oder in der Lage, die notwendige Bescheinigung über das zustehende Existenzminimum auszustellen und verwiesen stattdessen an die Schuldnerberatungsstellen. Die Folge sind eine dadurch stark erhöhte Arbeitsbelastung und damit zu wenig Zeit für die eigentlichen Beratungsaufgaben. "Aus Sicht der LIGA muss dringend ein Ausgleich für diese zusätzliche Belastung gefunden werden", sagt Sylvia Fink, Geschäftsführerin der LIGA.

Seit 2014 kann man das Pfändungsschutzkonto beantragen – eine wichtige Möglichkeit der Absicherung für Menschen mit geringem Einkommen. Banken zahlen den Kunden mit P-Konto das ihnen zustehende Existenzminimum aus bzw. schützen diesen Betrag vor dem Zugriff von Gläubigern. Ziel ist, dass die Zahlungen für notwendige Ausgaben wie z.B. Miete und Strom gesichert und die Lebenshaltungskosten gedeckt sind.

Für die Antragsstellung benötigen die Kontoinhaber eine spezielle Bescheinigung über das ihnen und ihren Unterhaltsberechtigten zustehende Existenzminimum, die sie – theoretisch – bei verschiedenen Stellen erhalten können. Der Gesetzgeber hat hierfür die Arbeitgeber, die Jobcenter und Familienkassen aber auch Rechtspfleger der Amtsgerichte oder anerkannte Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen bestimmt. Zum großen Leidwesen der Schuldnerberatungsstellen verweigern die anderen genannten Stellen nur allzu oft diese Leistung. Als Gründe werden mangelnde Fachkompetenz sowie Zeit- und Personalmangel angeführt und die Menschen werden an die Schuldnerberatungsstellen verwiesen.

Damit werden die Schuldnerberatungsstellen in Rheinland-Pfalz faktisch zur einzigen Stelle, bei denen Menschen die für den Antrag notwendige Bescheinigung über ihr Existenzminium erhalten können. Die Prüfung der Unterlagen und Berechnung des Existenzminiums nimmt mittlerweile, das hat eine interne Befragung der rheinland-pfälzischen Schuldnerberatungsstellen ergeben, zehn Prozent der gesamten verfügbaren Beratungszeit in Anspruch und geht damit zu Lasten der eigentlichen Tätigkeit und Kapazität einer Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle.

"Natürlich schicken unsere Beratungsstellen niemanden weg, der eine solche Bescheinigung benötigt und ohne diese die Existenz seiner Familie gefährdet sieht. Vielmehr sind die Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen in RLP für Betroffene zu einem Garanten geworden, der ihnen die Einrichtung eines P-Kontos schnell, unbürokratisch und vor allem qualifiziert ermöglicht",

so Fink. Die LIGA der Freien Wohlfahrtspflege appelliert deshalb an die zuständigen Ministerien für Soziales und der Justiz, die laut Gesetz zuständigen öffentlichen Stellen in die Pflicht zu nehmen und diese dabei zu befähigen und zu unterstützen, bei Anfrage und Bedarf die benötigten Bescheinigungen auszustellen. Darüber hinaus muss den Schuldnerberatungsstellen dieser zusätzliche Aufwand als bescheinigende Stellen dringend refinanziert werden. Nur so können sich die Beratungsstellen der für Rheinland-Pfalz notwendigen Beratungskapazität für überschuldete Bürgerinnen und Bürger annähern.

Hintergrund:

Die LIGA der Freien Wohlfahrtspflege in Rheinland-Pfalz e.V. ist der Zusammenschluss der fünf Verbandsgruppen – Arbeiterwohlfahrt, Caritas, Diakonie, Deutsches Rotes Kreuz und der Paritätische – zu einem Spitzenverband auf Landesebene. Die Verbandsgruppen beschäftigen zusammen über 160.000 Mitarbeitende. Zusätzlich engagieren sich mehr als 30.000 Ehrenamtliche in den Wohlfahrtsverbänden in Rheinland-Pfalz. Die LIGA versteht sich als Lobby benachteiligter Menschen und tritt als sozialpolitischer Akteur für deren Interessen ein.