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Pressemeldungen

Leistungswirrwarr beenden

Am 26. und 27. November 2020 berät die Arbeits- und Sozialminister*innenkonferenz über eine Kindergrundsicherung.

Die Diakonie Pfalz begrüßt eine Einführung und ist sicher, dass durch eine antragsfreie Kindergrundsicherung mit einem existenzsichernden Sockelbetrag eine einfache und unkomplizierte Förderung von Kindern und Familien gewährleistet wird.

Existenzsichernde Leistungen für Kinder müssen unkompliziert und bedarfsgerecht ausgestaltet sein.

„Viele Familien wissen nicht, welche Hilfen ihnen zustehen. Dies wird immer wieder in den Beratungsgesprächen in der Sozial- und Lebensberatung sowie der Schwangerschaftsberatung des Diakonischen Werkes klar.“, sagt Sabine Jung, Vorständin des Bereichs Soziales, KiTa und Freiwilligendienste. “Die Beantragung ist kompliziert und bürokratisch. Einzelne Leistungen werden nicht selten untereinander verrechnet“. Dies kann nicht im Sinne des Gesetzgebers sein, denn jedes Kind hat das Recht auf eine zuverlässige Gewährleistung des Existenzminimums und gute Entwicklungsmöglichkeiten.

Die Diakonie Deutschland hat wesentliche Informationen in ihrem Grundsatzpapier zusammengefasst: Kindergrundsicherung: Kindergrundsicherung: Einheitlich, einfach und bedarfsgerecht (pdf, 221KB)

 

Hintergrund:

Bisher stehen verschiedene Leistungen für Kinder und Jugendliche nebeneinander und müssen einzeln beantragt werden. Teilweise werden sie zusätzlich untereinander verrechnet. Damit entsteht ein intransparentes und ungerechtes System, in dem es vorkommt, dass Familien mit höherem Nettoeinkommen bessergestellt sind, als solche, mit einem Niedrigsteinkommen.

 

Ansprechpartnerin:

Tanja Gambino
Referat Offene Sozialarbeit | Leitung
Telefon 06232 664-251
Tanja.Gambino@8< SPAM-Schutz, bitte entfernen >8diakonie-pfalz.de

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