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Pressemeldungen

Integrationspauschale

Die LIGA der Freien Wohlfahrtspflege, der Flüchtlingsrat und der Initiativausschuss für Migrationspolitik in RLP begrüßen die Entscheidung des Bundes.

Die LIGA der Freien Wohlfahrtspflege in RLP e.V.. der Flüchtlingsrat RLP e.V. und der Initiativausschuss für Migrationspolitik in RLP begrüßen die Einigung, die die Landesregierung mit den Kommunen in Rheinland-Pfalz zur Verteilung zusätzlicher Mittel des Bundes für die flüchtlingsbezogenen Kosten für das Jahr 2022 erzielt hat. Die Vereinbarung sieht vor, dass 80 Prozent der auf Rheinland-Pfalz entfallenden Mittel in Höhe von ca. 72 Millionen Euro an die kreisfreien Städte und Landkreise weitergeleitet werden und lediglich 20 Prozent beim Land verbleiben.

Die Weiterleitung eines Großteils dieser Mittel ist sinnvoll und zielführend. Denn das Gelingen von Integrationsprozessen hängt im Wesentlichen davon ab, wie die Voraussetzungen dafür in den Kommunen ausgestaltet sind. Die sogenannte "Integrationspauschale des Bundes" kann bei zweckgemäßer Verwendung dazu beitragen bei, vor Ort gute Rahmenbedingungen für die Aufnahme von geflüchteten Personen zu gewährleisten.

Die drei Organisationen mahnen daher zugleich an, dass die Kommunen die bereitgestellten Mittel tatsächlich gezielt für die Aufnahme und Integration von Geflüchteten einsetzen. Das Land sollte sie deshalb von vorne herein mit einer klaren Zweckbindung weiterleiten.

Dies kann durch die Verpflichtung der Kommunen zur jährlichen Erstellung eines Verwendungsnachweises oder weitergehend durch die Auflage eines Landes-Förderprogramms erfolgen, über das die Mittel nach konkreten Vergabekriterien abgerufen werden können.

Die LIGA der Freien Wohlfahrtspflege in RLP e.V., der Flüchtlingsrat RLP e.V. und der Initiativausschuss für Migrationspolitik in RLP begrüßen zudem, dass der Bund sich beim Treffen der Bundesregierung mit den Ministerpräsident*innen der Länder am 2. November 2022 dazu verpflichtet hat, sich ab 2023 dauerhaft an den flüchtlingsbezogenen Kosten der Länder und Kommunen zu beteiligen. Die Verstetigung der Integrationspauschale des Bundes - auf Rheinland-Pfalz wird ab 2023 jährlich ein Betrag in Höhe von ca. 60 Millionen entfallen - kann einen wichtigen Beitrag zur Planungssicherheit der Kommunen und zur Schaffung von dauerhaft guten Rahmenbedingungen der Integration vor Ort schaffen.

Dafür ist es erforderlich, dass der Großteil der Bundesmittel auch in 2023 und den Folgejahren an die Kommunen weitergeleitet wird und das Land zugleich dafür Sorge trägt, dass die dort nachprüfbar zweckgemäß verwendet werden.