Betreuungsverein

Betreuungsverein Ludwigshafen im Diakonischen Werk Pfalz

Wenn es allein nicht mehr geht ...

  • Der Betreuungsverein berät, unterstützt und schult ehrenamtliche Betreuer, Bevollmächtigte und Familienangehörige, die Menschen ehrenamtlich betreuen oder eine solche Betreuung übernehmen wollen. Ehrenamtliche Betreuer sind Betreuer nach dem BGB.
  • Außerdem übernimmt der Verein auch selbst Betreuungen, insbesondere in schwierigen Fällen.
  • Der Betreuungsverein hat seinen Sitz im Haus der Diakonie Ludwigshafen.
  • Mehr über die Arbeit finden Sie unter www.betreuungsverein-diakonie-lu.de

 

Der Betreuungsverein im Diakonischen Werk Pfalz unterstützt die Kampagne der Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe "Wir sind Würde-Bewahrer"

"Die Würde des Menschen ist unantastbar", heißt es im ersten Artikel unseres Grundgesetzes.

Zur Würde des Menschen gehört es, sein Leben nach den eigenen Wünschen und Vorstellungen zu gestalten.

Tatsächlich stehen Krankheit, Behinderung, Armut oder Alter Ihrem selbstbestimmten Leben manchmal im Wege. Die eigenen Rechte und Möglichkeiten in schwierigen Lebenslagen sind nicht immer bekannt. Bürokratische Hürden erschweren die Inanspruchnahme von Unterstützung und Leistungen.

Die Betreuungsvereine der Diakonie mit ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern beraten und begleiten Sie bei Fragen gern. Sei es, dass Sie selbst eine rechtliche Betreuung benötigen. Sei es, dass Sie Vorsorge für solche Situationen treffen wollen oder die rechtliche Betreuung für einen Angehörigen übernommen haben bzw. übernehmen sollen.

Was passiert, wenn Sie nicht mehr alle alltäglichen Dinge alleine schaffen? Wenn Sie Ihre eigenen Angelegenheiten auf Grund eines Unfalls, einer Krankheit oder im Alter nicht mehr selbst regeln können?

Der erste Schritt ist, eine rechtliche Betreuung bei der Betreuungsstelle oder beim Betreuungsgericht anzuregen. Dies können Sie selbst tun, aber auch andere, zum Beispiel eine Person aus dem Familienkreis, der Arzt oder Bekannte. Als Nächstes wird geprüft, ob Sie eine Vorsorgevollmacht für solche Situationen erstellt haben. Nur nach strenger Prüfung der Umstände durch das Betreuungsgericht mit Sitz beim Amtsgericht wird eine rechtliche Betreuerin oder ein rechtlicher Betreuer beauftragt, sich um Ihre rechtlichen Belange zu kümmern. In der Regel sind dies Angehörige. Es gibt aber auch gute Gründe, dass die rechtliche Betreuung von einem anderen sozial engagierten Menschen ehrenamtlich oder von einer hierfür ausgebildeten Person beruflich übernommen wird.

Mit der rechtlichen Betreuung ist - anders als in der Vergangenheit - keine Entmündigung verbunden.